Schulordnung 
der Grundschule Schnelldorf

- Entschuldigung bei Krankheit und Verspätung

Der Unterricht beginnt in allen Klassen pünktlich um 8:00 Uhr.

Schulkinder müssen um 8:00 Uhr im Klassenzimmer anwesend und bereit für den Unterricht sein.

Ein pünktlicher Beginn stellt sicher, dass Schulkinder alle wichtigen Inhalte mitbekommen und ermöglicht einen entspannten Unterrichtsstart für alle Beteiligten. Zuspätkommen unterbricht den Unterricht und stört die Konzentration der Mitschüler. Versäumte Unterrichtsinhalte müssen von dem verspäteten Schulkind selbstständig nachgearbeitet werden. 

Pünktlichkeit ist Teil der Schulordnung und vermittelt Disziplin und Respekt vor der Arbeit der Mitschüler und der Lehrkräfte. 

Die Schule und Lehrkraft müssen genau wissen, welche Schüler anwesend / entschuldigt sind, um ihrer Aufsichtspflicht nachkommen zu können. 

Jede Verspätung, wie auch Krankmeldung erfordern eine zuverlässige Entschuldigung der Erziehungsberechtigten VOR 8:00 Uhr. 

Verspätungen und Krankmeldungen von Schulkindern können telefonisch unter der Tel. Nr. 07950 426 oder über edoop erfolgen. 

Ab 8:00 Uhr sind alle Lehrkräfte im Unterricht und das Sekretariat ist erst ab 9:00 Uhr besetzt. 

Beachten Sie bitte, dass Eltern dazu verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder am Unterricht teilnehmen können und müssen. 

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