Rechtliche Grundlagen
Termine

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden. 

Für Kinder, die zwischen Juli und September geboren sind, gibt es einen speziellen Einschulungskorridor.

Kinder, die bis zum 30. September 2019 geboren wurden, sind schulpflichtig und müssen angemeldet werden.

Am 16. September 2025 beginnt für über 130.000 bayerische Schulanfänger das erste Schuljahr. 

Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/2026 findet im Frühjahr 2025 statt --> am 12. März an der Grundschule in Schnelldorf 

bis 
10. April

Einschulungskorridor

Wen betrifft es? 

- Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden

Was ist zu beachten? 

- Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum drauffolgenden Schuljahr eingeschult wird 

- Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule im Schuljahr 2024/25 bis spätestens 10. April schriftlich mitteilen. Fristverlängerung ist nicht möglich 

- Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (Schuljahr 2025/26) schulpflichtig

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