Wen betrifft es?
- Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden
Was ist zu beachten?
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum drauffolgenden Schuljahr eingeschult wird
- Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule im Schuljahr 2023/24 bis spätestens 10. April schriftlich mitteilen. Fristverlängerung ist nicht möglich
- Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (Schuljahr 2024/25) schulpflichtig
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