Informationen

für die Eltern von Schulanfängern

Hier können Sie das Informationsheft herunterladen: 5fb1ee89-d310-4c6e-8953-1b653ba55cce

Ausgabe 2024

 

Sehr geehrte Eltern,

herzlich willkommen in der Grundschule Schnelldorf. 

Sie werden Ihr Kind an der Grundschule in Schnelldorf anmelden. Die Schulanmeldung ist am Mittwoch, den 13. März 2024 und für Sie zunächst ein bürokratischer Ablauf. Gemeinsam mit einer Lehrkraft besprechen Sie die von Ihnen ausgefüllten Unterlagen und klären Fragen. Ihr Kind wird während dieser Zeit im Schulspiel sein und kann schon etwas Schule ‚schnuppern‘. 

Für die Jahre der Grundschulzeit sollte für Sie und Ihr Kind Zuversicht das bestimmende Gefühl sein: Zuversicht, dass die Schule zur zweiten Heimat für Ihr Kind wird, dass es jeden Tag einen kleineren oder sogar größeren Lernfortschritt machen darf und dass es sich wohlfühlt bei seinen Klassenkameraden und Lehrkräften. 

Ein gewisses Maß an Spannung und Aufregung gehört dazu, wenn man Schritte ins Neue macht. Erwartungen sollen positiv und ermutigend sein, aber nicht überfordernd oder bedrängend.

Angst tritt auf, wenn wir nicht wissen, was auf uns zukommt. Die vorliegende Schrift soll deshalb in erster Linie dazu helfen, durch Vermittlung von Information Unsicherheit abzubauen.

Wenn es uns (= Eltern, Lehrerinnen und Schulleitung) gelingt, gut zusammenzuarbeiten, wird auch die Schulzeit Ihres Schulanfängers gelingen. Sie wird bestimmt manchmal anstrengend sein, aber in der Grundstimmung beherrscht von Freude am Erfolg über das Erreichte und über das Erleben guter Gemeinschaft.

In diesem Sinne wünsche ich Ihrem Kind und Ihnen alles Gute!

 

Astrid Sparling,

Schulleiterin


 

Unsere Schule

Unser Schulhaus in Schnelldorf, Am Dornfeld 2, wurde am 12. Juli 1995 bezogen. Es hat eine große Aula, 10 Klassenräume, einen Musiksaal, einen Werkraum, einen Textilarbeitsraum sowie Räume für Lehrkräfte und die Verwaltung. Die Pausen finden auf dem Schulhof statt und bei Regenwetter bleiben die Kinder im Klassenzimmer. Unser Sportunterricht findet in der benachbarten Frankenlandhalle statt. 

Ab September 2024 werden etwa 140 Schüler unsere Schule besuchen. Zum Schulsprengel gehören alle Orte der Gemeinde Schnelldorf, außer Gumpenweiler. Etwa die Hälfte der Schüler kommt aus Schnelldorf, die übrigen aus den Außenorten. 

 

Kontakt:

Grundschule Schnelldorf

Am Dornfeld 2

91625 Schnelldorf

Tel.: 07950 – 426

Fax: 07950 - 2963

E-Mail: verwaltung@grundschule-schnelldorf.de

Homepage: www.grundschule-schnelldorf.de

App: SchoolFox – Unsere App, die Lehrkräfte, Eltern und Schulleitung zur Kommunikation nutzen.

 

Schulleitung: Astrid Sparling, Rektorin

Stellvertretende Schulleitung: Manuela Erhardt, Grundschullehrerin                              

 

 

 

Die Elternvertretung

 

Der Elternbeirat

„Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler (. . .). Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. 

Aufgabe des Elternbeirats ist es,

  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und der Schulleitung (. . .) zu vertiefen,
  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.“

(Auszüge aus § 65 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes)

Weiterhin gehört u. a. zu den Aufgaben des Elternbeirats die Mitwirkung der Festlegung bei der Entscheidung über die Beschaffung von Lernmitteln und der Durchführung von Schullandheimaufenthalten.

Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt seit 2019 zwei Jahre. Er wurde zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 in geheimer Wahl gewählt.

 

Die Klassenelternsprecher

In jeder Klasse wird am Schuljahresanfang ein Klassenelternsprecher gewählt, der, analog dem Elternbeirat, die Belange der Gesamtheit der Eltern der Schüler einer Klasse wahrnimmt. 

Seine erste Aufgabe ist ebenfalls, das Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrern zu vertiefen. Dies geschieht im Konfliktfall dadurch, dass er auf eine persönliche Aussprache zwischen Eltern und Lehrkraft hinwirkt. (Es ist nicht Aufgabe des Klassenelternsprechers, Beschwerden der einzelnen Eltern entgegenzunehmen, zu beraten oder weiter zu verfolgen, sondern er muss die Eltern an den Schulleiter, ggf. an das Staatliche Schulamt verweisen.) (Art. 65 (2) BayEUG) 

Zur Wahl des Klassenelternsprechers und des Elternbeirats geht den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Wahleinladung zu. 

 

 

Was tun, wenn . . .

. . . unser Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann?

Dass wir konsequent darauf bestehen, Kinder im Krankheitsfall vor Beginn des Unterrichts zu entschuldigen, dient einzig der Sicherheit der Schüler. 

Bitte beachten Sie dabei folgende Regelungen:

Telefonische Entschuldigungen zuverlässig unbedingt vor Unterrichtsbeginn, mit Angabe der vermuteten Dauer der Erkrankung nur über folgende Wege:

  • telefonisch vor 8:00 Uhr unter der Telefonnummer der Schule
  • Meldung über SchoolFox an die Klassenleitung
  • ärztliches Attest (für Eltern u. U. kostenpflichtig) bei Krankheitsdauer von über 5 Tagen oder auf besonderes Verlangen der Schule hin.

 

Schwere Infektionskrankheiten bitte so schnell wie möglich melden!

Das (seuchenartige) Auftreten bestimmter ansteckender Erkrankungen muss die Schule dem Gesundheitsamt mitteilen. Bitte informieren Sie uns also, wenn z.B. Masern, Scharlach, Mumps, Keuchhusten, Röteln, Diphterie, Windpocken oder andere ansteckende Erkrankungen vorliegen. 

Ein entsprechendes Informationsblatt haben Sie mit den Unterlagen erhalten.

 

Es ist sehr wichtig, dass jede in der Klasse eingesetzte Lehrkraft darüber informiert wird, wenn Ihr Kind unter einer ständigen Behinderung oder an einer Anfallskrankheit leidet und/oder regelmäßig Medikamente einnehmen muss und wie sich der Lehrer im „Ernstfall“ verhalten soll. Bitte geben Sie auch an, wo und wie Sie zu erreichen sind.

 

. . . unser Kind vom Unterricht beurlaubt werden soll?

Die Beurlaubung von Kindern ist in der Schulordnung geregelt und kann grundsätzlich nur in dringenden Fällen erfolgen. Bitte beantragen Sie die Beurlaubung rechtzeitig vor dem Termin schriftlich unter Angabe des Grundes (Formular). Eine Genehmigung könnte erteilt werden z. B. für einen unaufschiebbaren Besuch beim Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden, zur Firmung bzw. Konfirmation oder bei einem Todesfall. Ein nicht genehmigtes Fehlen kann zur Erhebung eines Bußgeldes führen.

  • Beurlaubungen für Urlaubszwecke werden grundsätzlich nicht genehmigt.

 

. . . unser Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann?

Das hängt von der Dauer der Beeinträchtigung ab: 

Wenn durch ein ärztliches Attest bescheinigt wird, dass ein Schüler nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, verursacht das keine Probleme. 

Sollte die Teilnahme für längere Zeit nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, so entscheidet die Schulleitung aufgrund der vorliegenden Unterlagen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit der Schule auf.

 

. . . unser Kind verschlafen hat?

Der Unterricht in Schnelldorf beginnt pünktlich um 8:00 Uhr.

Kinder sollten etwa 15 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer sein. Wenn Ihr Kind verschlafen hat, bitte sofort in der Schule anrufen!

 

. . . unser Kind etwas in der Schule vergessen hat?

In der Schule bleiben immer wieder Sachen liegen. Meist bemerken die Kinder erst später, dass etwas fehlt. Bitte beachten Sie, dass Kinder und Erwachsene nicht ohne Begleitung einer Lehrkraft in die Klassenzimmer gehen dürfen.

Bei den Elternsprechtagen werden die Fundsachen ausgelegt. Wahrscheinlich entdecken Sie beim Durchsehen etwas, das Ihr Kind „noch gar nicht verloren“ hat. Nicht abgeholte Fundsachen werden danach an das Fundbüro der Gemeinde übergeben. Für Verluste haftet die Schule nicht; deshalb sollten Sie keinen wertvollen Schmuck oder teure Uhren mitgeben. Zudem dürfen Wertsachen, wie auch Armbänder, Ohrringe, Halsketten u. ä.  wegen der Unfallgefahr im Sportunterricht nicht getragen werden.

 

. . . unser Kind einen Schulunfall erlitten hat?

Ein Schulunfall liegt vor, wenn sich das Kind während des Unterrichts oder auf dem Schulweg (direkter Weg zwischen Haustür- Schule- Haustüre) verletzt hat. 

Bitte teilen Sie bei einer notwendig werdenden ärztlichen Behandlung dem Arzt mit, dass es sich um einen „Schulunfall“ handelt und benachrichtigen Sie die Schule. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) rechnet die Behandlungskosten mit dem Arzt direkt ab, kommt aber nicht für beschädigte Kleidung u. Ä. auf.

 

. . . es zu Unterrichtsänderungen kommt?

Schüler werden nicht ohne vorherige Information der Eltern vorzeitig nach Hause geschickt - Ausnahmen nur in einem echten Notfall. Über SchoolFox werden die Eltern informiert und mithilfe der Umfrage wird ermittelt, ob das Kind nach Hause gehen darf oder bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule bleiben muss.

 

. . . unser Kind in der Schule einen Sachschaden angerichtet hat?

Dafür gibt es Ihre Privat-Haftpflichtversicherung, die immer dann einspringt, wenn der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Im Übrigen kommt sie auch für Schäden auf, die Ihr Kind als Fußgänger oder Radfahrer herbeigeführt hat. 

Sie können wesentlich dazu beitragen, die teuren Schulbücher zu schonen, wenn Sie die Bücher einbinden und eine bruchfeste und absolut dicht schließende Trinkflasche mitgeben, die getrennt von Heften und Büchern transportiert wird. 

 

. . . unserem Kind von der Lehrkraft im Unterricht ein Gegenstand weggenommen wurde?

Lehrkräfte nehmen Gegenstände nicht zum Spaß weg, sondern weil mit diesen der Unterricht gestört wurde oder gestört werden könnte oder andere gefährdet wurden oder gefährdet werden könnten. Die Gegenstände werden in der Regel dem Schulkind am gleichen Tag zurückgegeben. Bei gefährlichen Gegenständen findet eine Herausgabe nur an die Erziehungsberechtigten statt.

 

. . . es Probleme in der Schule gibt?

Menschen machen Fehler. Kleine Menschen dürfen noch mehr Fehler machen als große. Probleme entstehen erst dann, wenn die Erwartungshaltungen von Eltern, Schülern und Lehrkräften in Bezug auf Leistung und Verhalten voneinander abweichen. 

Da hilft nur: Miteinander ins Gespräch kommen! Jeder Lehrer hat wöchentlich eine Elternsprechstunde. Die Zeiten der Sprechstunden werden am Schuljahresanfang u. a. auf der Homepage veröffentlicht. Im unvoreingenommenen Gespräch, Meinungs- und Gedankenaustausch lassen sich Lösungswege für fast alle Probleme finden. 

 

An den jährlich stattfindenden Elternsprechtagen ist die Zeit für ein problemlösendes Gespräch auf jeden Fall zu kurz. Eine Anmeldung zur Sprechstunde ist zwar nicht nötig aber in jedem Fall sinnvoll.

 

 

Soweit also einige Informationen für Sie!

Sollten noch Fragen offen sein, können Sie sich an die Schulleitung und die Lehrkräfte, an das Sekretariat oder den Hausmeister wenden. 

 

Lassen Sie mich zum Schluss Ihrem Kind eine gelingende Schulzeit wünschen, die es in jeder Hinsicht bereichert und an die es sich sein Leben lang gerne erinnert!

 

Astrid Sparling

Schulleitung

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